PKV-Wechsel noch 2026: Was die GKV-Reform für Angestellte bedeutet
Am 10. Juli 2026 wurde die GKV-Reform beschlossen, zudem einigte sich die Bundesregierung am 30. September 2026 auf das Pflegeneuordnungsgesetz. Für gutverdienende Angestellte wird die GKV damit teurer und gleichzeitig der Wechselzwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab 2027 schwieriger: Mit der GKV-Finanzreform steigen sowohl die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) als auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deutlich. Für Angestellte, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, stellt sich deshalb die Frage: Kann ich noch in die PKV wechseln – und welche Fristen muss ich beachten?
Aktualisiert am 5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Steigende Gehaltsgrenzen: Ab 2027 werden JAEG und BBG durch die Reform zusätzlich um jeweils 300 Euro monatlich angehoben. Die JAEG soll 2027 auf 84.150 Euro, die BBG auf 76.500 Euro steigen.
Erschwerter Wechsel in die private Krankenversicherung: Angestellte, die aktuell zwischen 77.400 und 84.150 Euro jährlich verdienen, verlieren ab 2027 die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können sich aber bis 31. März 2027 von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln, sofern sie aktuell bereits freiwillig versichert sind.
Steigende Höchstbeiträge: Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, wird auch der ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Und auch der „Kinderlosen-Zuschlag“ in der Pflegeversicherung steigt von 0,6 % auf 0,9 % an. Der Gesamtbeitragssatz zur Pflegeversicherung klettert damit von 4,2 % auf 4,5 % (wovon Angestellte 2,7 % statt zuvor 2,4 % tragen). Der durchschnittliche ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt für Versicherte über 23 ohne Kinder somit 2027 bei über 1.400 € pro Monat.
Finanzielle Mehrbelastung: Verdienst du über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlst den ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ in der GKV, steigt dein monatlicher Beitrag von zuvor 648,09 Euro (2026) auf 729,94 Euro (2027). Das bedeutet eine Netto-Mehrbelastung von 81,85 Euro im Monat (bzw. 982,20 Euro im Jahr).
JAEG und BBG: Was ist der Unterschied?
Die beiden Einkommensgrenzen werden häufig verwechselt, haben aber völlig unterschiedliche Funktionen.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die JAEG wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie entscheidet bei Angestellten darüber, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt eines Angestellten oberhalb der maßgeblichen JAEG und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, besteht keine Versicherungspflicht in der GKV mehr. Dann kann die Person freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder sich privat krankenversichern.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die BBG entscheidet dagegen nicht darüber, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.
Unterschied zwischen JAEG & BBG kurz gesagt:
JAEG = Darf ich als Angestellter grundsätzlich zwischen GKV und PKV wählen?
BBG = Bis zu welchem Einkommen werden meine GKV-Beiträge berechnet?
Was ändert sich ab 2027?
Die GKV-Finanzreform sieht neben der jährlichen Anpassung anhand der Gehaltsentwicklung für 2027 eine zusätzliche Erhöhung beider Grenzen um 300 Euro pro Monat vor. Diese Anhebung kommt zur regulären jährlichen Erhöhung der Sozialversicherungsgrößen aufgrund der Lohnentwicklung (+4,38 %) hinzu. Auch der Kinderlosenzuschlag für die gesetzliche Pflegeversicherung ab 23 soll 2027 von 0,6 Prozent auf 0,9 Prozent steigen und liegt somit 2027 bei 4,5 Prozent.
Damit steigt zum einen der ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ für die GKV deutlich, aber auch die Einkommenshürde für Angestellte, die sich erstmals privat versichern möchten.
Nach den aktuell geschätzten Werten bedeutet das:
PKV-Wechsel für Angestellte noch 2026 - ottonova – Berechnungstabelle
2026
2027*
Jahresarbeitsentgeltgrenze
77.400 €/ Jahr
6.450 € / Monat
84.150 € / Jahr
7.012,50 € / Monat
Beitragsbemessungsgrenze
69.750 € / Jahr
5.812,50 € / Monat
76.500 € / Jahr
6.375 € / Monat
GKV ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ*
*inkl. Pflegeversicherung und durchschnittl. Zusatzbeitrag, ab 23 Jahre, kinderlos (wenn durchschnittlicher Zusatzbeitrag unverändert bleiben)
Gesamt: 15.135,72 € / Jahr
Arbeitnehmeranteil: 648,09 € / Monat
Gesamt: 1.402,51 € / Monat
Arbeitnehmeranteil: 729,94 € / Monat
Wie hoch wäre dein PKV-Beitrag?
Was bedeutet die höhere JAEG für einen PKV-Wechsel?
Hier kommt es entscheidend darauf an, welchen Versicherungsstatus du aktuell hast.
Fall 1: Du bist bereits freiwillig gesetzlich versichert
Bist du schon heute versicherungsfrei und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst du grundsätzlich in die PKV wechseln. In diesem Fall solltest du insbesondere die Kündigungsfrist deiner GKV beachten. Bei einer regulären Kündigung endet die Mitgliedschaft grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat der Kündigung.
Soll der PKV-Schutz beispielsweise am 1. Dezember 2026 beginnen, muss die reguläre Kündigung daher grundsätzlich spätestens bis zum 30. September 2026 erfolgen. Hast du diese Frist für 2026 verpasst, kannst du dich aber bis 31. März 2027 noch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.
Wichtig: Kündige die GKV erst, wenn die Aufnahme in die PKV geklärt ist. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Fall 2: Du hattest eine Gehaltserhöhung
Anders sieht es aus, wenn du derzeit 2026 noch pflichtversichert bist und dein Gehalt die JAEG von 77.400 Euro erst im laufenden Jahr durch eine Gehaltserhöhung überschritten hast oder überschreiten wirst.
Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis endet die Versicherungspflicht nicht automatisch am Tag der Gehaltserhöhung, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Außerdem muss das regelmäßige Arbeitsentgelt auch über der JAEG des folgenden Kalenderjahres liegen.
Wer also 2026 eine Gehaltserhöhung bekommen hat und beispielsweise 80.000 Euro verdient, überschreitet zwar die JAEG 2026 von 77.400 Euro. Da die JAEG 2027 aber bei 84.150 Euro liegen wird, ist ein Wechsel in die PKV nicht möglich.
Fall 3: Du beginnst einen neuen Job
Bei einem Arbeitgeberwechsel sieht die Situation anders aus. Hier wird geprüft, wie hoch das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich sein wird und ob Versicherungsfreiheit besteht. Überschreitest du mit deinem neuen Gehalt dann die JAEG, bist du versicherungsfrei und kannst ab diesem Zeitpunkt in die PKV wechseln. Wenn du also 2026 noch einen neuen Job mit einem Gehalt über der JAEG beginnst, bist du versicherungsfrei und kannst in die private Krankenversicherung wechseln.
Warum du jetzt über den Wechsel in die PKV nachdenken solltest:
In der PKV hängen die Leistungen vom gewählten Tarif ab und werden vertraglich zugesichert. Sie können also anders in der GKV nicht einfach gekürzt werden.
Der PKV-Beitrag richtet sich außerdem nicht nach dem Einkommen. Entscheidend sind dein Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und dein gewählter Versicherungsschutz, was deutliches Sparpotential für dich bedeuten kann.
September-Frist verpasst? Wie du trotzdem noch in die PKV wechseln kannst:
Wer 2026 bereits freiwillig in der GKV versichert ist und in die PKV wechseln möchte, obwohl das Gehalt nicht über der JAEG 2027 liegt, kann sich noch bis 31. März 2027 von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotzdem in die PKV wechseln.
1. PKV auswählen und Antrag stellen
Vor der Kündigung der GKV sollte geklärt sein, welcher PKV-Tarif am besten zu dir passt, aber auch ob und zu welchen Konditionen die private Krankenversicherung den Antrag annimmt. Dabei spielt vor allem auch die Gesundheitsprüfung eine wichtige Rolle.
2. Spätestens bis 31. März von der Versicherungspflicht befreien lassen
Hast du den richtigen Tarif für dich gefunden, musst du dich für den Wechsel in die PKV bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Dazu musst du deinen PKV-Folgeversicherung nachweisen, damit keine Lücke in deinem Versicherungsschutz entsteht.
3. Rückwirkend PKV-versichert sein
Deine Befreiung gilt rückwirkend ab Beginn der der Versicherungspflicht, also zum Jahresbeginn, wenn du bisher keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Hast du in einem Monat Leistungen der GKV in Anspruch genommen, gilt sie ab dem darauffolgenden Monat.
Weitere Fragen rund um den PKV-Wechsel für Angestellte 2026
Die steigende Versicherungspflichtgrenze kann auch Menschen betreffen, die bereits privat versichert sind.
Wer aufgrund der jährlichen Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und damit in der PKV bleiben.
Für bereits privat versicherte gilt dass eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2027 voraussichtlich bei 81.000 € liegen wird.
Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.
Die höhere BBG hat vor allem Auswirkungen auf Menschen mit hohen Einkommen in der GKV. denn steigt die BBG, wächst der Einkommensanteil, auf den GKV-Beiträge anfallen.
Für Gutverdienende kann dadurch der monatliche GKV-Beitrag steigen – selbst wenn sich ihr Gehalt gar nicht verändert. 2027 könnte der ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ dann bei knapp 1.400 € pro Monat liegen.
Die GKV-Reform 2026 macht den Wechsel in die PKV für Gutverdienende noch interessanter, da der ±áö³¦³ó²õ³Ù²ú±ð¾±³Ù°ù²¹²µ ab nächstem Jahr empfindlich ansteigen wird - ohne, dass gesetzlich Versicherte mehr Leistungen bekämen. Im Gegenteil: Zuzahlungen zu Medikamenten und Eigenanteile bei Zahnersatz sollen steigen und die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird es ab 2028 auch nicht mehr uneingeschränkt geben.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte die Entscheidung nicht unnötig aufschieben. Die deutlich höhere JAEG kann die Wechselmöglichkeiten ab 2027 für Angestellte deutlich erschweren.
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